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Kurzmeldungen des Monats

Betreff: Versorgungsausgleich

Zum 01.09.2009 hat sich das Recht zum Versorgungsausgleich wesentlich geändert. Sind nach altem Recht grundsätzlich nur Anrechte in den Versorgungsausgleich gefallen, die auf Zahlung einer Rente gerichtet waren, sind nunmehr die Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes, wie auch die Anrechte aus zertifizierten privaten Vorsorgeverträgen, unabhängig von der Leistungsform im Versorgungsausgleich mit auszugleichen. 

Bedeutsam ist damit geworden, welcher Personenkreis unter das Betriebsrentengesetz fällt und welche Leistungsformen das Betriebsrentenrecht außer Rentenzahlung gewährt.


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