Düsseldorfer Tabelle & Süddeutsche Leitlinien zum Unterhalt München

Als Service unserer Familienrechtskanzlei in München erhalten Sie von uns die jeweils aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle und der Süddeutschen Leitlinien zum Download.

Es handelt sich hierbei um standardisierte Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten.

Düsseldorfer Tabelle

Schon seit 1962 legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem deutschen Familiengerichtstag die sogenannte Düsseldorfer Tabelle vor zur Standardisierung der Unterhaltsrechtsprechung der Familiengerichte. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung zur Berechnung, die bei allen deutschen Gerichten anerkannt ist und in der Regel jährlich aktualisiert wird.

Süddeutsche Leitlinien

Auch die Süddeutschen Leitlinien der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Süddeutschland (SüdL) dienen als Orientierungshilfe zur Festsetzung des Ehegatten- und Kinderminderjährigenunterhalts, des Volljährigenunterhalts sowie zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen nach § 1615 l BGB von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, die nicht verheiratet sind.