
Unsere Leistungen für Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG oder als Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart und abgerechnet.
Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Verfahrenskostenhilfe/VKH möglich.
Eine Erstberatung kostet nach RVG EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird im Falle nachfolgender Mandatserteilung in der selben Angelegenheit innerhalb von 6 Monaten nach Erstberatung auf das Endhonorar im Falle einer Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren angerechnet.
Gerne erläutern wir Ihnen hierzu weitere Einzelheiten.