Honorar

Auch bei unseren Kosten stehen wir für Transparenz und Klarheit

Unsere Leistungen für Sie können nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder nach vorab vereinbarten Pauschal- oder Stundenhonorar abgerechnet werden.

Eine Onlinescheidung ist nicht kostengünstiger, da die Gebühren für das Scheidungsverfahren grundsätzlich nach den gesetzlichen Mindestgebühren unter Anwendung des RVG abgerechnet werden.

Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist bei gerichtlicher Vertretung und Vorliegen der Voraussetzungen auch eine Abrechnung über VKH (Verfahrenskostenhilfe) möglich. 

Nehmen Sie unverbindlich einen ersten Beratungstermin wahr. Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Dies gilt unabhängig davon über welche Werte wir sprechen oder wie lange diese Erstberatung dauert.

Gerne erläutern wir Ihnen hierzu weitere Einzelheiten.

Gern vereinbaren Sie mit unserem Team einen Termin per E-Mail unter kontakt@recht-und-familie.de oder unter der Telefonnummer: 089/1392660.