Versorgungsausgleich München

Der Ausgleich der Altersrente wird im Versorgungsausgleich geregelt

Wenn wir für Sie als Scheidungsanwalt in München die Scheidung einreichen, wird vom Gericht automatisch – also ohne gesonderten Antrag – der Versorgungsausgleich geregelt, soweit Sie nicht notariell etwas anderes vereinbart haben.

Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich der ehezeitlichen Versorgungsanrechte auf Altersrente. Hierzu zählen nicht nur die Anwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, sondern auch Versorgungsanrechte aus betrieblichen und privaten Versorgungen. Als Fachanwälte im Familienrecht in München wissen wir um die Schwierigkeit dieser Themen.

Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden, bereinigt um die Teilungskosten, jeweils hälftig zwischen den Ehegatten geteilt, soweit es sich nicht um Bagatellbeträge handelt oder der Versorgungsausgleich schuldrechtlich durchzuführen ist, z. B. bei ausländischen Anwartschaften.

Da die Wertigkeit der einzelnen Anrechte sehr hoch ist und der Versorgungsausgleich zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts gehört, bei dem Vereinbarungen genau zu prüfen und zu formulieren sind, ist gerade hier eine Beratung durch einen Fachanwälte für Familienrecht in München wichtig.